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Nachweise

Diese Funktion steht nur ausgewählten Testzentren zur Verfügung.

Über diesen Bereich können Impf- und Genesungsnachweise erstellt werden. Die Nachweise orientieren sich an den aktuellen Vorgaben der EU sind jedoch nicht gleichwertig und stellen daher nur eine Übergangslösung dar. Zur Verifikation wird ausserdem die App schnelltest.click benötigt.

Nachweise

Nachweise ausstellen

Um einen neue Nachweis zu erstellen Klicken sie in der Seitenleiste am linken Bildschirmrand auf „Nachweise“. Sie sehen eine Liste der bereits ausgestellten Nachweise. Wie auch Testergebnisse können die Nachweise entweder manuell oder über die Gesundheitskarte erstellt werden.

Zum manuellen Anlegen klicken Sie auf das Plus in der oberen rechten Ecke des Fensters.

Zum Einlesen der Gesundheitskarte ist zusätzlich eine laufende Testsitzung erforderlich, da ohne diese keine Daten vom Kartenleser empfangen werden können. Sollten sie keine laufende Testsitzung haben, müssen Sie zur Verwendung des Kartenlesers eine beliebige leere Testsitzung starten.

Es öffnet sich der bereits von der Erfassung für Tests bekannte Dialog. Im oberen Bereich können Sie jedoch zusätzlich die Art des auszustellenden Nachweises auswählen.

Impfnachweis

Wählen Sie als Nachweistyp „Impfnachweis“ erscheinen die von der EU geforderten Felder für einen Impfnachweis.

Beachten Sie das nur Impfnachweise für vollständige Impfungen, welche in Deutschland und mit in Deutschland zugelassenen Impfstoffen durchgeführt wurden, ausgestellt werden dürfen.

In den Zeilen für die Dosen muss der jeweilige Impfstoff gewählt und das entsprechende Impfdatum eingetragen werden. Dabei erscheinen dynamisch neue Zeilen für notwendige oder erlaubte optionale Dosen, welche sich aus dem Impfschema der vorangegangenen ergeben. Die Informationen sind dem Impfausweis des Bürgers zu entnehmen und im Vorfeld auf Korrektheit zu prüfen. Die genauen Informationen zu den einzelnen Impfstoffen (Wirkungsart, Produkt und Hersteller) sind in der Anwendung hinterlegt und müssen nicht einzeln eingetragen werden.

Der Impfnachweis ist gültig ab dem 14. Tag nach Verabreichung der letzten für den Impfstoff notwendigen Mindestdosen.

Impfnachweis

Booster-Impfungen

Booster-Impfungen können bescheinigt werden, indem sie als zusätzliche Dosen nach den für ein Impfschema notwendigen Mindestdosen eingetragen werden. Die entsprechenden Zeilen werden dabei nicht als notwendig-markiert und können wieder auf (kein) gestellt werden,

Booster-Impfungen

Genesenen-Impfungen

Es ist möglich, einen vollständigen Impfschutz nach nur einer Impfdosis bei erfolgter Genesung zu zertifizieren. Wählen Sie hierzu als erste Dosis den Pseudo-Impfstoff „Genesen“ aus; als Datum ist das des ersten positiven PCR-Tests einzutragen.

Genesenen-Impfungen

Genesungsnachweis

Für den Nachweistyp „Genesungsnachweis“ muss das Datum des ersten positiven PCR-Testergebnisses eingetragen werden.

Der Genesungsnachweis ist gültig zwischen dem 28. Tag und 6 Monate nach dem ersten positiven PCR-Testergebnis. Beachten Sie hierbei, dass die korrespondierenden EU-Zertifikate abweichend maximal 180 Tage nach dem Positivergebnis Gültigkeit besitzen.

Genesungsnachweis

Nachweis ausdrucken

Sind alle Eingaben vollständig wird der Button „Speichern“ am unteren Ende des Dialogs aktiv. Nachdem sie diesen angeklickt haben, erscheint der Nachweis in der Liste und Sie können ihn über den Button „Drucken“ am rechten Rand der Tabelle ausdrucken. Das Symbol ist blau solange ein Nachweis noch nicht ausgedruckt wurde. In diesem Fall können Sie den Nachweis auch noch über das Bleistift-Symbol bearbeiten. Nach dem ersten Druck wird dieser deaktiviert und das Drucker-Symbol wird schwarz.

QR-Codes

Auf beiden Nachweisen ist ein QR-Code aufgedruckt über den mittels der schnelltest.click-App die Gültigkeit der Dokumente verifiziert werden kann.

EU-Nachweise

Sofern diese Funktion für ihre Einrichtung zur Verfügung steht, haben Sie auch die Möglichkeit den offiziellen EU-Impf- oder -Genesnungsnachweis zu erstellen. Dazu stehen die im Bild markierten Buttons zur Verfügung, um die Nachweise für die erste bzw. zweite Impfung auszudrucken.

Da für die Ausstellung offizieller EU-Zertifikate strengere Auditierungsrichtlinien gelten, ist hierbei zwangsweise das ausstellende Personal vorher auszuwählen, ehe die entsprechenden Schaltflächen angezeigt werden. Sämtliche Zugriffe auf die EU-Schnittstelle werden dabei mit Personalbezug protokolliert.

Es werden dabei die Impfdosen durch die jeweilige Dosisnummer und Genesenenzertifikate — sofern entsprechender Zertifikattyp gewählt oder als erste Pseudo-Dosis „Genesen“ angegeben wurde — durch ein tiefgestelltes „G“ angezeigt. Im nachfolgenden Beispiel ist etwa die Situation dargestellt, dass eine Genesene zunächst eine notwendige Impfdosis und anschließend noch einen Booster erhalten hat.

EU-Nachweise

EU-Nachweis

Sonderfunktionen für Impfzentren

Hinweis: Die hier beschriebenen Funktionen sind nur für ausgewählte Nutzer aktiviert. Insbesondere sind Teile der Funktionalität (z.B. der Druck von EU-Zertifikaten oder eigenständiger IQM-Export) unabhängig voneinander aktivierbar; es werden daher nicht sämtliche Kombinationen dokumentiert, sondern lediglich die Einzelfeatures. Das konkret aktivierte Feature-Set wird von der zuständigen administrativen Stelle bestimmt.

Laufzettel

Generell werden für Impfstellen nur die tagaktuellen Zertifikate angezeigt und mit einer aufsteigenden Nummer versehen. Für diese kann ein Laufzettel ausgedruckt werden, sofern die entsprechende Zusatzoption in den Organisationseinstellungen aktiviert ist – es handelt sich dabei um eine sonst versteckte Einstellung unterhalb der existierenden Laufzettel-Einstellungen. Weiterhin entfällt die Blocker-Spalte und stattdessen wird das Erstellungsdatum mit angezeigt, um etwaige Diskrepanzen zwischen Anlage und Ausstellung besser nachverfolgen zu können.

Ausstehende Zertifikate

Für Impfzentren besteht die Möglichkeit, Zertifikate initial mit dem Typ „(ausstehend)“ anzulegen – diese können zwar initial gespeichert werden, jedoch ist keine Ausstellung bzw. Bestätigung des Zertifikates in diesem Zustand möglich. Somit können beispielsweise Arbeitsabläufe mit getrennter Anmeldung und Abschlusssdokumentation sowie Zertifikatausstellung besser bedient werden. Bei nachträglicher Bearbeitung kann wie gewohnt die Umstellung auf ein Impf- oder, sofern aktiviert, Genesenenzertifikat erfolgen.

Ausstehende Zertifiate

Sonderfunktionen für Impfdosen

Als vorangegangene Dosen ist mithin auch die Auswahl der Option „(ohne Nachweis)“ möglich, sofern glaubhaft versichert werden kann, dass es sich wirklich um eine spätere Dosisnummer handelt. Die Impfung kann in diesem Falle zwar erfasst werden und bestätigt für die Statistikerstellung, jedoch ist der Nachweisdruck in diesem Falle gänzlich deaktiviert. Dem Geimpften kann stattdessen lediglich eine Ersatzdokumentation über die aktuell erfolgte Impfung ausgestellt werden.

Ohne Nachweris

Ersatzdokumentation

Ebenfalls kann nach einer erfolgten Erstimpfung als nachfolgende Dosis „(ausstehend)“ angegeben werden. Für diese Zertifikate ist ebenfalls nur die Speicherung oder Erstellung einer Ersatzdokumentation möglich, allerdings kann für die Erstdosis bereits ein EU-DCC ausgestellt werden, sofern diese Funktion aktiviert ist.

Ausstehend nach Erstimpfung

IQM-Metadaten

Für das Impfquotenmonitoring des RKI können ferner Medataten, wie die Chargennummer und diverse Stiko-Parameter erfasst werden. Während die Verwendung dieser Funktionalität bei selbstständigen agierenden Impfstellen optional ist, ist Angabe der Daten für Impfzentren verpflichtend, ehe überhaupt eine Ausstellung des Zertifikates erfolgen kann.

IQM-Datenerfassung

Für eigenständige Impfstellen ist der Export über eine zusätzliche Schaltfläche möglich, wobei nur Impfzertifikate mit ausgefüllter Chargennummer im IQM-Monitoring herangezogen werden. Impfzentren besitzen keine Exportfunktion, da dies bereits über einen instanzweiten administrativen Export erfolgt.