Vertragsende
Sofern schnelltest.click als eigenständige Testeinrichtung erworben wurde, endet der Vertrag und damit die Nutzungsmöglichkeit grundsätzlich zum Ende der bei der Bestellung gewählten Mindestvertragslaufzeit (sofern keine anderslautende Regelung vereinbart wurde). Eine Möglichkeit der Sonderkündigung durch den Auslauf der Testverordnung existiert nicht, ebenso keine Option der Verlängerung um weniger, als die regulär auf shop.schnelltest.click angebotenen Zeiträume.
Falls Ihnen schnelltest.click vom Landkreis bereitgestellt wurde, informiert dieser auch über das Auslaufen der Nutzungsmöglichkeit. Dabei erfolgt die Behandlung so, als handle es sich um ein eigenständiges Testzentrum mit Ablaufdatum zum Vertragsende – alle nachfolgend beschriebenen Schritte gelten somit analog. Ferner besteht die Option einer Weiternutzung als selbständige Testeinrichtung.
Auslauf-Prozess
Zum Ende der Vertragslaufzeit wird das Benutzerkonto zunächst automatisch in einen Modus versetzt, mit dem nur noch lesend auf die Daten zugegriffen werden kann. Unabhängig davon sind manuelle Schritte notwendig, um etwa Vorgaben hinsichtlich gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zu erfüllen, welche nachfolgend mit dokumentiert sind.
Warnung vor Ablauf
Sieben Tage vor dem eigentlichen Ende des Nutzungszeitraumes wird zunächst dauerhaft eine Warnung in der Applikation angezeigt:
Diese kann nicht quittiert werden, jedoch getrost ignoriert, sofern ein Ende der Nutzung tatsächlich geplant ist. Ist dagegen eine Weiternutzung erwünscht, so kann einfach unter shop.schnelltest.click eine neue Lizenz erworben werden; der Zeitraum wird entsprechend verlängert und nach Abarbeitung der Bestellung sowie anschließender Neuanmeldung sollte die Warnung verschwinden. Nach dem Verstreichen der Warn-Frist wird das Erreichen der Nutzungsgrenze schließlich mit einer roten Meldung angezeigt, woraufhin die nachfolgend beschriebenen Einschränkungen schlussendlich in Kraft treten:
Einschränkungen und Fristen
Benutzerkonten, deren Ablauffrist überschritten wurde, bleiben zunächst für 30 Tage aktiv. Eine Anmeldung in schnelltest.click ist somit weiterhin möglich, wobei folgende grundlegende Funktionalität deaktiviert ist:
- Das Anlegen von Testsitzungen ist nicht mehr möglich.
- Neue Tests können auch in bestehenden Sitzungen nicht mehr angelegt werden.
Andere Funktionalität, insbesondere die Möglichkeit, Daten zu exportieren oder Stammdaten zu pflegen (etwa für das Nachtragen der BfArM-ID bei Testprodukten), ist weiterhin nutzbar. Dies gilt allerdings nur für die Dauer, in der das Benutzerkonto noch aktiv ist – nach 30 Tagen erlischt auch diese Möglichkeit. Sorgen Sie unbedingt dafür, dass sämtliche Exporte, die für die Ausübung der Aufbewahrungspflichten notwendig sind, vorher abgeschlossen sind (siehe auch notwendige Schritte).
Die unterliegenden Daten werden aus technischen Gründen ggf. noch über diesen Zeitraum hinaus aufbewahrt, sofern keine explizite Löschanfrage gestellt wird. Ein Zugriff durch Nutzer ist dennoch nicht mehr möglich, daher müssen sämtliche Exporte vor Ablauf des Benutzerkontos erfolgt sein.
Notwendige Schritte
Alle nachfolgend benannten rechtlichen Aspekte dienen lediglich dem Informationszweck. Insbesondere wird keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit erhoben! Informieren Sie sich im Zweifelsfall eigenständig über rechtliche Vorgaben oder ggf. vorhandene zusätzliche kommunale Verordnungen!
Gemäß § 7 Abs. 5 TestV müssen Informationen über durchgeführte Tests bis zum 31. Dezember 2024 aufbewahrt werden – das Ergebnis der Testung abweichend nur bis zum 31. Dezember 2023. Hierfür ist es notwendig, in schnelltest.click einen Export aller Testdaten durchzuführen – dies kann aus technischen Gründen maximal über den Zeitraum von einem Monat erfolgen. Sofern PCR-Testungen aktiviert sind, müssen diese separat exportiert werden; Details können Sie unter dem entsprechenden Hilfe-Eintrag finden.
Das Ergebnis des Exports kann unvollständig sein, wenn beispielsweise die BfArM-ID in den Produktstammdaten nicht gepflegt ist. Betrachten Sie daher unbedingt das Ergebnis des Exportes einmal und passen Sie diese ggf. entsprechend an – entweder durch Nachtrag in der Ausgabedatei selbst oder durch Anpassung des Produktes mit anschließendem Neu-Export. Die Verantwortung zum Entfernen des Ergebnisses der Testungen aus den Ergebnisdateien obliegt allein der Testeinrichtung, schnelltest.click stellt hierfür keine separate Export-Möglichkeit oder Tools zur Bearbeitung bereit. Ferner kann ein elektronischer Export nicht alle geforderten Informationen bereitstellen. Die Aufbewahrung der unterschriebenen Einverständnis- und Testdurchführungserklärungen ist somit auch vom Testzentrum in Eigenverantowrtung durchzuführen.
Weiternutzung für Landkreisbenutzer
Es besteht die Option, einen bisher vom Landkreis bereitgestellten Zugang weiterhin zu verwenden, indem zu den auf shop.schnelltest.click angegebenen Konditionen eine Nutzungslizenz erworben wird. Dabei ist bei der Bestellung statt dem Namen der Testeinrichtung der Landkreis sowie bisherige Anmeldename anzugeben, damit eine eindeutige Zuordnung zum bisherigen Benutzerkonto erfolgen kann:
Anschließend wird, zu den Geschäftszeiten für reguläre Bestellungen, von schnelltest.click das Ablaufdatum von Ihrem Benutzerkonto entsprechend des bestellten Zeitraums verschoben. Ausgangspunkt ist dabei das Enddatum des Landkreisvertrags, d.h. sofern Sie schon im Voraus eine Verlängerung bestellen, wird die Zeit entsprechend „angehängt“ – es entsteht somit kein Nachteil hinsichtlich des verfügbaren Nutzungszeitraums.