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Produkte

Unter dem Menüpunkt „Produkte“ verwalten Sie alle von Ihnen verwendeten Antigen-Schnelltestprodukte.

Produkte

Um ein neues Produkt anzulegen, klicken Sie in der oberen rechten Ecke auf „+“. Es öffnet sich ein Dialog in dem Sie den Namen und Kurznamen des Testprodukts angeben können.

Neues Produkt

Bestätigen Sie die Eingabe durch Klick auf „SPEICHERN“. Sie können die Einstellungen jederzeit anpassen, indem sie auf das Bleistift-Symbol in der Liste klicken.

Produktauswahl

In vorherigen Versionen von schnelltest.click war nur möglich das Produkt als Freitext anzugeben. Diese Funktion wurde angepasst und Sie erhalten nun die Liste der durch die EU freigegebenen Testprodukte zu Auswahl. Dies ist insbesondere notwendig, um über die Corona-Warn-App ein Digital-Covid-Certificate anfordern zu können. Sollte ihr Produkt nicht in der Liste auftauchen, können Sie es weiterhin manuell eingeben. Allerdings können dann über die Corona-Warn-App keine EU-Testzertifikate angefordert werden.

DCC

Die Spalte "DCC?" zeigt an, ob ein Produkt diese Funktion unterstützt.

DCC

Sollten Sie bei der Sitzungerstellung ein Produkt wählen welches nicht DCC-kompatibel ist, erhalten Sie eine entsprechende Warnung.

DCC

Legen Sie in diesem Fall ein neues Produkt an und wählen das verwendete Produkt aus der Liste der zur verfügung stehenden.

BfArM-ID

Gemäß der Coronavirus-Testverordnung (TestV) vom 25.06.2021 ist es für ab dem 01.07. durchgeführten Tests zum Zwecke der Abrechnung die Test-ID aus der BfArM-Liste mit anzugeben. Diese können Sie beim Anlegen von Produkten oder auch nachträglich durch deren Bearbeitung ergänzen, indem Sie das entsprechende Feld ausfüllen.

BfArM-ID im Dialog

Beim Datenexport wird diese dann mit ausgewiesen. Sollte für ein gegebenes Produkt das Feld nicht gepflegt sein, wird stattdessen !!BITTE_ERGAENZEN!! im Export ausgegeben; bitte überprüfen Sie stets die Dateien auf Richtigkeit und pflegen Sie das Feld zur korrekten Leistungsdokumentation ggf. nach.

Fehlende BfArM-ID beim Export

Produkttyp

Nach der Coronavirus-Testverordnung ist es ebenfalls möglich, als Testeinrichtung überwachte Antigentests zur Eigenanwendung anzubieten, welche entsprechend anderweitig vergütet werden (vgl. § 12 Absatz 2 TestV). In schnelltest.click findet die Unterscheidung anhand des Produktes statt. Hierfür muss der standardmäßig auf „PoC“ (Point of Care) stehende Produkttyp auf „Überwachter Selbsttest“ geändert werden:

Produkttyp

Sofern dasselbe Produkt sowohl für vom Testpersonal durchgeführte Abstriche als auch bei der Eigenanwendung zum Einstatz kommt, muss dieses entsprechend zweimal angelegt werden mit verschiedenen Ausprägungen der Option. Zur Unterscheidung kann hierbei etwa ein anderer Kurzname gewählt werden, welcher lediglich als Anzeigename innerhalb der Anwendung dient.

Doppeltes Produkt

Bereits existierende Produkte werden dabei stets, sofern nicht nachträglich verändert, als PoC-Produkte behandelt. Bitte beachten Sie, dass das Verändern dieser Option sich auch im Abrechnungsexport bereits durchgeführter Tests auswirkt. Weitere Informationen zur Durchführung überwachter Antigentests zur Eigenanwendung sind in der Dokumentation zum allgemeinen Testvorgehen zu finden.

Bei aktivierter Option in den Organisationseinstellungen kann ferner der Produkttyp „NAT“ (Nukleinsäureamplifikationstechnik) ausgewählt werden. Wird dieses dann für eine Testsitzung verwendet, werden alle Tests als NAT- statt Antigen-Schnelltests behandelt, wie im Testablauf tiefergehend erläutert.