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Corona-Warn-App

Beachten Sie bitte eventuelle Änderungen der Nutzungsberechtigung der CWA zum 01.03.2023.

Bevor Sie die Funktionen zur Übermittlung von Testergebnissen verwenden können, ist eine Freischaltung erforderlich. Wenden Sie sich dazu unter Nennung ihrer vollständigen Adresse und eines Ansprechpartners an ihr zuständiges Gesundheitsamt (falls sie Ihre Zugangsdaten von dort erhalten haben) oder an Simba n³.

Nach der Freischaltung kann es erforderlich sein, dass sie sich einmal vollständig vom Portal abmelden und anschließend wieder anmelden müssen, um die Funktion zu aktivieren.

Bei der Erfassung der Kontaktdaten stehen Ihnen jetzt weitere Optionen zur Verfügung:

Corona-Warn-App

Produktanforderungen

Die Erstellung von EU-Testnachweisen über die Corona-Warn-App steht nur zur Verfügung, wenn Sie Testprodukte verwenden die durch die EU freigegeben wurden und welche entsprechend konfiguriert wurden.

Sollten Sie einen Hinweis erhalten, dass ihr Produkt nicht DCC-kompatibel ist, folgen sie bitte den Anweisungen zur Produktkonfiguration.

Sollte Ihr Produkt diese Anforderungen nicht erfüllen, kann lediglich das Testergebnis an die Corona-Warn-App übermittelt werden ohne dass der Bürger ein Zertifikat anfordern kann.

Datenschutzhinweise

Der erfassende Mitarbeiter ist verpflichtet, bevor eine dieser Optionen aktiviert wird, das Einverständnis des Getesteten für die jeweilige Option einzuholen:

Übermittlung ohne namentlichen Testnachweis:

Das Einverständnis des Getesteten zum Übermitteln des Testergebnisses und des pseudonymen Codes an das Serversystem des RKI zum Zweck des Ergebnisabrufs in der Corona Warn App wurde erteilt. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Testergebnis in der App hierbei nicht als namentlicher Testnachweis verwendet werden kann. Dem Getesteten wurden Hinweise zum Datenschutz ausgehändigt.

Übermittlung mit namentlichen Testnachweis:

Das Einverständnis des Getesteten zum Übermitteln des Testergebnisses und des pseudonymen Codes an das Serversystem des RKI zum Zweck des Ergebnisabrufs in der Corona Warn App wurde erteilt. Der Getestete willigte außerdem in die Übermittlung von Name und Geburtsdatum an die App zur Anzeige des Testergebnisses in der App als namentlicher Testnachweis ein. Dem Getesteten wurden Hinweise zum Datenschutz ausgehändigt.

Weiterhin müssen dem Getesteten die folgenden Datenschutzhinweise ausgehändigt werden:

Hinweise zum Datenschutz: Sie* möchten die Corona Warn App („App“) des Robert Koch Instituts („RKI“) zum Abruf Ihres Testergebnisses eines Antigentests verwenden. Um Ihr Testergebnis über die App abrufen zu können ist es notwendig, dass Ihr Testergebnis von der Teststelle an das Serversystem des RKI übermittelt wird. Verkürzt dargestellt erfolgt dies, indem die Teststelle Ihr Testergebnis, verknüpft mit einem maschinenlesbaren Code, auf einem hierfür bestimmten Server des RKI ablegt. Der Code ist Ihr Pseudonym, weitere Angaben zu Ihrer Person sind für die Anzeige des Testergebnisses in der App nicht erforderlich. Sie können die Anzeige des Testergebnisses jedoch für sich durch Angabe Ihres Namens, Vornamens und Geburtsdatums personalisieren lassen. Der Code wird aus dem vorgesehenen Zeitpunkt des Tests und einer Zufallszahl gebildet. Die Bildung des Codes erfolgt, indem die vorgenannten Daten so miteinander verrechnet werden, dass ein Zurückrechnen der Daten aus dem Code nicht mehr möglich ist. Sie erhalten eine Kopie des Codes in der Darstellung eines QR Codes, der durch die Kamerafunktion Ihres Smartphones in die App eingelesen werden kann. Alternativ können Sie den pseudonymen Code auch als Internetverweis erhalten („App Link“), der von der App geöffnet und verarbeitet werden kann. Nur hierdurch ist eine Verknüpfung des Testergebnisses mit Ihrer App möglich. Mit Ihrer Einwilligung können Sie dann Ihr Testergebnis mit Hilfe der App abrufen. Ihr Testergebnis wird automatisch nach 21 Tagen auf dem Server gelöscht. Wenn Sie mit der Übermittlung Ihres pseudonymen Testergebnisses mittels des Codes an die App Infrastruktur zum Zweck des Testabrufs einverstanden sind, bestätigen Sie dies bitte gegenüber den Mitarbeitern der Teststelle. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Bitte beachten Sie jedoch, dass aufgrund der vorhandenen Pseudonymisierung eine Zuordnung zu Ihrer Person nicht erfolgen kann und daher eine Löschung Ihrer Daten erst mit Ablauf der 21 tägigen Speicherfrist automatisiert erfolgt. Einzelheiten hierzu finden Sie zudem in den »Datenschutzhinweisen« der Corona Warn App des RKI.

*Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, besprechen Sie die Nutzung der App bitte mit Ihren Eltern oder Ihrer sorgeberechtigten Person.

Auf dem Ausdruck des Testergebnisses wird dann zusätzlich der QR-Code für die Corona-Warn-App mit aufgedruckt.

Corona-Warn-App QR-Code

Der Getestete kann diesen QR-Code über die entsprechende Funktion in der Corona-Warn-App scannen und erhält dann sein Testergebnis.

Corona-Warn-App App

Ausstellung von EU-Testzertifikaten

Die Ausstellung von EU-Testzertifikaten erfolgt ausschließlich über die Corona-Warn-App. Das Testzertifikat kann nur durch den Bürger selbst in der Corona-Warn-App angefordert werden und nur dieses kann dann mit der CovPassCheck-App geprüft werden.

Wichtig! Die QR-Codes auf dem Ausdruck des Testprotokolls können nicht mit der CovPassCheck-App gescannt werden! Der Testausdruck zeigt lediglich einen QR-Code für die Corona-Warn-App bzw. einen weiteren für die schnelltest.click-App!

Damit der Bürger Zugriff auf ein EU-Testzertifikat erhält sind folgende Schritte notwendig:

  • Bei der Anlage der Testsitzung muss ein von der EU zugelassenes Produkt verwendet werden (siehe Produktanforderungen).
  • Bei der Anlage des Tests muss das Testpersonal die Übermittlung des Testergebnisses an die Corona-Warn-App aktivieren (mit oder ohne persönliche Daten). Die entsprechende Auswahl befindet sich am Ende des Erfassungsdialog und ist ggf. je nach Bildschirmgröße nur durch Scrollen zu erreichen. Test-Timer
  • Auf dem Ausdruck des Testprotokolls oder dem entsprechenden PDF befinden sich dann zwei QR-Codes. Einer ist mit dem Logo der Corona-Warn-App gekennzeichnet. Diese Codes können nicht mit der CovPassCheck-App gescannt werden! Test-Timer
  • Dieser QR-Code muss mit der Corona-Warn-App gescannt werden. Folgen Sie dazu den Anweisungen in der App.
    Test-Timer Test-Timer
  • Wurde ein von der EU zugelassenes Produkt für den Test verwendet, wird dem Bürger jetzt in der Corona-Warn-App die Möglichkeit angeboten ein EU-Testzertifikat anzufordern. Test-Timer
  • Nachdem diese Option gewählt wurde, wird das Zertifikat erstellt und durch die Systeme des RKI signiert. Dies kann einige Minuten dauern.
  • Sobald das Zertifikat zur Verfügung steht, kann der Bürger in der Corona-Warn-App in den Bereich Zertifikate wechseln. Dort erscheint jetzt der Eintrag für das EU-Testzertifikat mit dem QR-Code des EU-Testzertifikates welcher mit der CovPassCheck-App gescannt werden kann. Test-Timer