FAQ — Ihre Fragen

Für Testzentren und Apotheken

Bürger

Nein, wir sind nur der Softwarehersteller von schnelltest.click und hier müssten Sie sich direkt an das Testzentrum wenden.

Hier hat sich vermutlich das Testpersonal beim Nachnamen oder Geburtsdatum verschrieben. Wenden Sie sich bitte an dieser Stelle immer direkt an das Testzentrum.

Testergebnisse sind nach Ausstellung maximal 48 Stunden lang gültig. Danach werden die Daten automatisch vom System gelöscht. Die Ergebnisse können dann nachträglich nicht mehr ausgestellt werden.

Nach aktueller Testverordnung sind die Testergebnisse nach Ausstellung 24 Stunden gültig. Testergebnisse können online innerhalb von 48 Stunden abgerufen werden, bevor Sie automatisch gelöscht werden.

Die Kontaktdaten der Teststelle finden Sie entweder auf dem Ausdruck mit Ihrem persönlichen Abrufcode oder in der E-Mail, die Sie nach dem Test erhalten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Hersteller der Software Ihnen keine Auskunft am Telefon oder per E-Mail geben dürfen. Ansprechpartner für Sie ist immer die Teststelle, bei der Sie den Test durchführen lassen haben. 

Eine VCard ist eine "digitale Visitenkarte". Diese ist in einem persönlichen QR-Code hinterlegt. Diesen QR-Code können Sie in der schnelltest.click-App oder in der Corona-Warn-App erstellen. 

Ihre persönliche VCard/Ihren persönlichen QR-Code können Sie in Geschäften vorzeigen, um die Kontaktnachverfolgung zu vereinfachen. 

In Ihrer Teststelle können Sie die VCard vorzeigen, um über das Smarthpone Ihre Daten an das Testpersonal zu geben. Dies ist eine kontaktlose Alternative zur Weitergabe der Krankenkassenkarte.

Die VCard können Sie in der schnelltest.click-App unter "Mein Kontakt" oder in der Corona-Warn-App erstellen.

Unter www.schnelltest.click/qr gibt es die Möglichkeit, sich auch ohne App einen QR-Code zu erstellen. Drucken Sie sich diesen aus und nehmen Sie ihn zum Testzentrum mit.

QR-Code vom Testzentrum
Der QR-Code, den Sie nach einem Schnelltest vom Testzentrum bekommen, ist eine "Bescheinigung" über einen erfolgten negativen COVID-19-Schnelltest. Diesen können Sie in Geschäften/Einrichtungen vorzeigen, um Ihren Negativ-Schnelltest vorzuweisen.
Der Schnelltest.click QR-Code kann nur in der Schnelltest.click App hinterlegt werden.
Sollte sich zusätzlich ein QR-Code für die Corona-Warn-App auf dem Testergebnis befinden, kann dieser in der Corona-Warn-App hinterlegt werden. (Dies ist abhängig davon, ob Sie beim Test der Übermittlung an die Corona-Warn-App zugestimmt haben.)

QR-Code als VCard
Das ist ein QR-Code mit Ihren persönlichen Daten. Er enthält Vorname, Name, Geburtstag, Geschlecht, Adresse, Telefon, E-Mail. Sie können diesen in der schnelltest.click-App unter "Mein Kontakt" erstellen und zur Kontaktnachverfolgung in Geschäften/Einrichtungen oder zur Weitergabe Ihrer Daten in Teststellen vorzeigen.
Achtung: Nicht alle Geschäfte/Teststellen können VCards einlesen!

Testzentren und Apotheken

Kennen Sie schon unsere Software-Hilfe?

Unter www.schnelltest.click/hilfe sind alle Funktionen und Möglichkeiten beschrieben.
Unter diesem Link führen wir Sie durch die komplette Software.

Bestellung · Einrichtung

Nach Auftragsbestätigung bzw. Bestellung legen wir Ihren Zugang an und anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit den weiteren Schritten. Sobald Sie Ihr Login-Kennwort vergeben haben, können Sie mit der Grundkonfiguration starten und nach kurzer Zeit mit dem Testen beginnen.

Nein, aber Sie finden weitere Informationen und Details in unserer Online-Hilfe unter www.schnelltest.click/hilfe.

Die Bestellung wird während unserer Supportzeiten von Montag bis Freitag von 08 – 16 Uhr bearbeitet und der Zugang in der Regel meist noch am selben Tag eingerichtet und freigeschalten.

Software

Sie benötigen für die Anwendung schnelltest.click keine lokal zu installierende Software. Die Anwendung ist webbasiert, der Zugang erfolgt online.

Zum Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist ein Kartenleser notwendig. Hierfür verwenden Sie bitte den Kartenleser ST-1144 oder ST-2100 der Firma Cherry — dieser bietet die erforderliche Schnittstelle zur Anwendung schnelltest.click. Die Treibersoftware bekommen Sie durch uns mitgeliefert.

Für den Check-In benötigen Sie ein Gerät (Laptop oder PC), welches über einen Internetzugang, einen Drucker und ein optional erhältliches Kartenlesegerät verfügt. Auf den Geräten sollte ein aktueller Webbrowser vorhanden sein, wir empfehlen Ihnen Mozilla Firefox oder Google Chrome.

Für alle weiteren Stationen in Ihrem Testzentrum sind zur Auswertung bzw. Eintragung der Testergebnisse auch Tablets anstelle von PC oder Laptop möglich. Für das Einlesen der gesetzlichen Krankenversichertenkarte wird ein Kartenleser benötigt.

Zum Scannen der QR-Codes wird ein Mobiltelefon mit unserer QR-Code App benötigt.

Generell sind wir immer bestrebt, unsere schnelltest.click-Software zu verbessern. Kundenwünsche und Anregungen nehmen wir gerne entgegen. Hierbei geht es aber darum, die Software für ALLE Anwender zu verbessern. Das heißt, die gewünschten Features können nicht für einen Mandanten umgesetzt werden, sondern sollten stets für alle Mandanten relevant sein. Alle Wünsche werden dann entsprechend priorisiert und meist auch umgesetzt.

Zahlungsmethoden · Lizenzen

Nein, Sie selbst entscheiden, ob Sie unseren Dienst für einen Monat, 3 Monate oder 6 Monate buchen möchten. Generell läuft die Lizenz nach Ablauf der Frist automatisch aus.

Der Zugriff auf die Software ist danach weiterhin möglich – allerdings nur im Lesemodus, d.h. Sie können keine neuen Eingaben vornehmen.

1 Woche vor Ablauf der Lizenz erhalten Sie eine Benachrichtigung in der Software und entscheiden dann, ob Sie die Lizenz verlängern möchten.

Wenn Sie Ihre Lizenz verlängern möchten, rufen Sie uns kurz an unter +49 (0) 37421 7224-290 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an bestellen@schnelltest.click.

Erfassung der Daten · Kartenleser

Die Daten lassen sich durch Vorlage eines Lichtbildausweises o. ä. manuell im System erfassen. Alternativ und zeitsparender ist die Erfassung durch die Verwendung eines Kartenlesegerätes für die gesetzliche Krankenversichertenkarte. Weitere Informationen finden Sie unter www.schnelltest.click/hilfe/card

Bald verfügbar ist die Registrierung über einen QR-Code (vCard), welcher im Testzentrum vorgezeigt werden kann und mittels unserer neuen App (Link sobald vorhanden) gescannt werden kann.

Die Funktionsweise ist ähnlich dem Kartenleser, hat aber den Vorteil, dass neben den reinen Personenangaben zusätzlich auch die E-Mail und Telefonnummer erfasst werden kann.

Nein, da die PKV Karten keinen einheitlichen Standard bieten, unterstützen wir nur das Einlesen der GKV-Karten.

Nein, da die erforderliche Treibersoftware nur für Windows verfügbar ist.

Offiziell unterstützt schnelltest.click die beiden Kartenleser der Firma Cherry ST-2100 und ST-1144 ab Windows 8.1.

Weitere Kartenleser sind möglich, wenn diese die standardisierte Anwendungsschnittstelle (CT-API) unterstützen. Dies wird allerdings offiziell nicht unterstützt bzw. supported.

Datenschutz

Unsere Firma hat einen eigenen Datenschutzbeauftragten, der die Einhaltung der DSGVO regelmäßig überwacht.

Die Software nutzt die DSGVO-konformen Cloud-Lösungen der Open Telekom Cloud, diese ist TCDP-1.0-zertifiziert.

Die Software erfasst – gemäß dem aktuellen Infektionsschutzgesetz und der Corona-Schutzverordnungen der jeweiligen Bundesländer – die Kontaktdaten der getesteten Personen, Datum, Zeit und Testergebnis des Schnelltests. 

Die Software schnelltest.click wurde speziell unter strengen Datenschutzvorgaben entwickelt.

Die Erfassung der medizinischen Daten erfolgt nach dem aktuellen Infektionsschutzgesetz und den Corona-Schutzverordnungen der jeweiligen Bundesländer. Es besteht die Möglichkeit des Exports der positiven Testergebnisse zur Meldung der medizinischen Daten an das Gesundheitsamt des jeweiligen Landkreises.

Die Verarbeitung der Abrechnungsinformationen erfolgt gemäß der Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).

Unsere Software ermöglicht es Ihnen, weitestgehend papierlos zu arbeiten. D. h. für die Durchführung der Tests sollte zumindest die Einwilligung der zu testeten Person durch eine Unterschrift eingeholt werden. So schreibt es die Testverordnung vor und damit sind Sie auf der sicheren Seite. Natürlich können Sie aber auch weiterhin alle Dokumente ausdrucken.

Austausch mit dem Gesundheitsamt / Abrechnung mit der KV

Nur im Falle von positiven Schnelltest-Ergebnissen können mit wenigen Klicks die Kontaktdaten der Getesteten zusammen mit den Positiv-Ergebnissen an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt werden.

schnelltest.click bietet hierfür einen geeigneten Export an, welchen Sie an Ihr zuständiges Gesundheitsamt senden können. 

Nein, die Positivfälle müssen manuell an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Schnelltest.click bietet hierfür einen entsprechenden Export an.

Hinweis: Bei Testzentren aus Sachsen, welche über Ihren Landkreis bereits an das Gesundheitsamt angeschlossen sind, werden die Positivfälle automatisch gemeldet.

schnelltest.click bietet hierfür einen geeigneten KV-Export an, welchen Sie manuell einreichen müssen. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer jeweiligen KV.

Bürger zum Testergebnis informieren

In der Webanwendung dokumentieren Sie sowohl alle zugehörige Daten als auch die Ergebnisse der Schnelltests.

Über das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) via Kartenleser erfolgt die einfache Erfassung der Kontaktdaten der zu testenden Personen.

Datum, Uhrzeit und das Ergebnis dokumentieren Sie einfach und schnell mit der Software.

Mit der Software können Sie als Testzentrum oder Apotheke den Testpersonen signierte und fälschungssichere Negativ-Testzertifikate zur Verfügung stellen — klassisch via Papier oder digital als QR-Code.

Testergebnisse können in Papierform ausgegeben werden oder digital per E-Mail* verschickt werden. Eine Benachrichtigung per SMS, WhatsApp o.ä. ist bei schnelltest.click nicht möglich.

* Die Ergebnisse werden nicht direkt per E-Mail versandt. Der Abruf des Testzertifikats erfolgt über einen individuellen Abrufcode, dem Nachnamen und dem Geburtsjahr des Getesteten.

In die Corona-Warn App kann nicht der QR-Code von schnelltest.click geladen werden. Hier muss das Testpersonal diesen bei der Erfassung mit freischalten.

App für Testzentren und Apotheken

Die meisten Testzentren und Apotheken arbeiten mit einem Kartenlesegerät, um über die gesetzliche Krankenversichertenkarte die Daten der Person schnell zu erfassen und nicht manuell eingeben zu müssen.

Da dies aber in Zeiten von COVID-19 nicht zu 100 % hygienisch ist, weil die Karte dann in fremde Hände gerät, wurde speziell die neue App für Testzentren und Apotheken entwickelt. 

Unsere neue App erlaubt es den Teststellen, über ein Smartphone QR-Codes (VCards der Bürger/Testpersonen) einzuscannen und die darin enthaltenen Daten in das Testportal zu übertragen, ähnlich dem Kartenleser.

Diese VCards können bereits in der Corona-Warn-App und auch in der schnelltest.click App erstellt werden.

Unter www.schnelltest.click/qr gibt es die Möglichkeit, sich auch ohne App einen QR-Code zu erstellen. Drucken Sie sich diesen aus und nehmen Sie ihn zum Testzentrum mit. 

Das Smartphone wird analog wie ein Kartenleser mit der Anwendung gekoppelt und kann aber zusätzlich noch das Geschlecht, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse aus dem QR-Code auslesen. Das kann der Kartenleser nicht, da nicht alle Informationen auf der gesetzlichen Krankenversichertenkarte vorhanden sind.

Das erspart natürlich enorm viel Arbeit bei der Erfassung der Daten, verhindert Eingabefehler vom Mitarbeiter und bietet eine schnelle, kontaktlose Registrierung der Personen im Testzentrum.

Die App laden Sie sich für Apple-Smartphones im App Store.

Für Android-Smarthpones laden Sie sich die App bitte im Google Play Store.

© schnelltest.click · 2022