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Neue Funktionen

01.03.2023 Gültigkeit nach § 22a IfSG und CWA-Anbindung

Mit dem Inkrafttreten des Art. 2 der Fünften Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung zum 01. März 2023 entfällt der bisherige § 6 TestV, welcher unter anderem die Beauftragung von Testzentren sowie die Leistungserbringung durch Apotheken u.ä. regelt. Dieser entfällt dabei restlos und somit auch die Zulassungsgrundlage zur Erbringung kostenloser Testleistungen.

Insbesondere verweist § 22a Abs. 3 IfSG, welcher unter anderem die Form eines Testnachweises im Sinne des IfSG regelt, in Nr. 3 auf den entfallenen § 6 TestV. Somit ist davon auszugehen, dass durch dessen Entfallen auch dieser Punkt in der Gültigkeit erlischt. Bescheide über Testergebnisse, welche von beauftragte Testzentren, Apotheken und weitere vormals in § 6 TestV genannten Einrichtungen ausgestellt werden, sind mithin keine Testnachweise im Sinne § 22a Abs. 3 IfSG mehr.

Ebenso ist die Berechtigung zur Übermittlung von Testergebnissen an die Corona-Warn-App an das Vorliegen einer Beauftragung im Sinne des § 6 TestV gebunden. Mit dessen Entfallen erlischt somit diese Berechtigung ebenfalls, weshalb die Funktion in schnelltest.click auch für Nutzer mit existierender Freischaltung wieder deaktiviert wurde.

Während die Gültigkeit eines Testnachweises im Sinne des § 22a Abs. 3 IfSG im Zweifelsfall vom Nachweisverlangenden zu prüfen ist, wird mithin von schnelltest.click zur Vorbeugung von Verwirrung ein entsprechender Hinweis auf Ergebnisbescheiden mit ausgegeben.

Info § 22a IfSG

Sofern Sie der Überzegung sind, dennoch Berechtigung zur Ausstellung von Testnachweisen im Sinne des § 22a IfSG und/oder zur Übermittlung von Ergebnissen an die Corona-Warn-App zu besitzen, wenden Sie sich unter Vorlage entsprechender Nachweise bitte an frage@schnelltest.click.

20.10.2022 Self-Service für CWA-Schnellteststellensuche

Es können nun die Daten für das Portal der Schnellteststellensuche der Corona-Warn-App auch in schnelltest.click direkt gepflegt werden, sofern die CWA-Freischaltung bereits erfolgt ist. Hierzu stehen neue Optionen in den Organisationseinstellungen, d.h. nach eventueller Erlangung der notwendigen Berechtigungsstufe, zur Verfügung.

Weitere Informationen...

05.08.2022 Persönlichen QR-Code erzeugen

Um die Dateneingabe für wiederkehrende Getestete zu vereinfachen besteht nun die Möglichkeit, aus einem angelegten Testdatensatz einen QR-Code zu erstellen, welcher mit der schnelltest.click-App für Testzentren eingelesen werden kann. Soll ein QR-Code unabhängig von einem Test erzeugt werden, kann dies selbstverständlich weiterhin unter schnelltest.click/qr erfolgen. Weitere Informationen...

QR-Code erzeugen

05.08.2022 Verkürzte Test-ID

Aufgrund regionaler zusätzlicher Dokumenationsvorgaben wurde vermehrt der Wunsch nach einer kürzeren ID für Tests geäußert, die in einem solchen Kontext leichter handhabbar ist. Es wurde nun eine zusätzliche alpanumerische Kennung ergänzt, welche sich intern aus Sitzungdatum und Testnummer zusammensetzt, d.h. bei mehreren Sitzungen an einem Tag muss ein Positions-Suffix verwendet werden. Im Gegensatz zu den maschinell generierten internen IDs sind diese Kennungen auch nicht über Organisationen hinweg eindeutig, für eineindeutige Zuordnungen sollten im Zweifelsfall also diese herangezogen werden. Für interne Dokumentation sollten sie, bei korrekter Verwendung, jedoch zur Zuordnung genügen.

08.07.2022 Testgründe ausblenden

Aufgrund vermehrter Anfrage existiert nun die Möglichkeit, Testgründe gruppiert nach Paragraphen zu aktivieren und zu deaktivieren, sodass die Auswahlliste beim Bearbeiten eines Tests verkürzt wird. Weitere Informationen...

08.07.2022 Neue Einverständniserklärung

Die bisherige Einverständniserklärung wies in einigen Belangen Unklarheiten im Bezug auf Kompatibilität mit der neuen Testverordnung auf. Mit einer Neufassung der entsprechenden Vorlage sollten diese nun ausgeräumt sein; speziell wird der von der getesteten Person zu tragende Eigenanteil konkret ausgewiesen, sofern ein entsprechender Testgrund gewählt wurde. Beachten Sie, dass im Gegenzug die Optionen der Kurzversion und zum Abdrucken des Testgrundes entfallen sind, stattdessen existiert nur noch eine Vorlage. Auch wurde die bisherige Test-ID des BfArM durch jene aus der gemeinsamen Liste EU-weit akzeptierter Testprodukte ersetzt. Bitte pflegen Sie ggf. entsprechende Produktstammdaten nach (die DCC-ID wird implizit gewählt durch Nutzung eines Produktnamens aus der Autovervollständigung).

29.06.2022 Neue Testverordnung

Update 30.06. 10:36 Eine nichtverbindliche Übersicht der Testgründe wurde in der Hilfe ergänzt, wobei die Texte 1:1 den in der Applikation verwendeten entsprechen.

Mit der neuen Testverordnung entfallen kostenlose Bürgertests für sämtliche asymptomatische Personen. Stattdessen existiert nun ein eingeschränkter Satz von Gründen, die eine kostenlose Testung noch erlauben und es sind Testgründe hinzugekommen, die die Zahlung eines Eigenanteils voraussetzen.

schnelltest.click wurde um diese neuen Testgründe erweitert und obsolete Gründe wurden aus Konsistenzgründen entfernt. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Testgrund-Namen und Hinweistexte nur eine Zusammenfassung nach bestem Wissen und Gewissen darstellen – schnelltest.click übernimmt keine Haftung bei Fehlinterpretation. Im Zweifelsfall prüfen Sie selbständig die Berechtigung anhand der referenzierten Rechts-Anteile; aktuell liegt noch kein aktualisierter Volltext der TestV vor, weshalb ein Abgleich vorerst anhand der Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung erfolgen muss. Referenzen in den Namen der Testgründe beziehen sich dabei auf den Inhalt von Art. 1 Nr. 2.

Wir sind bemüht, möglichst vollständig und korrekt diese sehr kurzfristige Änderung abzubilden; sollten dennoch Inhalte fehlen, besteht stets die Möglichkeit, einen eigenen Testgrund mit „(anderer)“ zu erfassen. Hinweise bei Fehlern oder Unvollständigkeit nehmen wir dankend an. Bitte beachten Sie, dass der schnelltest.click-Support keine Auskunft zu Rechts- oder Auslegungsfragen beantworten kann!

19.05.2022 Abwicklung zum Vertragsende

Nachdem die aktuell gültige Testverordnung zum 31.06. voraussichtlich außer Kraft tritt und damit auch die kostenlosen Bürgertests entfallen, stellt sich nun vermehrt die Frage nach der Abwicklung nach Vertragsende. Auch gab es Anfragen über die Möglichkeit der Weiterbenutzung nach bisheriger Bereitstellung durch den Landkreis. Aus diesem Grund wird das Thema „Vertragsende“ nun in einem eigenen Handbucheintrag behandelt. Weitere Informationen...

17.03.2022 Einverständniserklärung bei PCR-Tests

Bisher konnte eine Einverständniserklärung nur für PoC-Tests gedruckt werden, nicht jedoch für die Durchführung eines PCR-Abstrichs. Zur vereinfachten Dokumentation ist dies nun ebenfalls möglich, wobei eine PCR-spezifische Vorlage verwendet wird. Voraussetzung ist, dass die Einverständniserklärung in den Organisationseinstellungen aktiviert ist. Weitere Informationen...

28.02.2022 Status-Seite

Um Sie in Zukunft bei Problemen und Ausfällen besser informieren zu können, wird der Status aller Teilsysteme jetzt auf status.schnelltest.click veröffentlicht. Dort erhalten Sie auch aktuelle Informationen zu Wartungsfenstern und dem Fortschritt der Fehlerbehebung.

Sie finden den Link zur Status-Seite auch oben rechts auf dieser Seite, neben dem Link zur Hilfe.

Sie können auf der Seite auch automatische Statusupdates abonnieren, in dem Sie dort Ihre E-Mail-Adresse hinterlegen. Beachten Sie hierbei, dass es sich um einen externen Anbieter handelt und entsprechend abweichende Datenschutzvereinbarungen gelten.

17.02.2022 QR-Scanner-App

Es besteht nun die Möglichkeit, Daten zu Testpersonen auch mittels einer Smartphone-Scanner-App von einem QR-Code zu erfassen, um die Dateneingabe zu erleichtern und zu beschleunigen. Der Ablauf orientiert sich dabei an der bestehenden Kartenleser-Integration. Weitere Informationen...

16.02.2022 NAT-Tests

Es besteht nun die Möglichkeit, NAT-Testungen in schnelltest.click zu erfassen und entsprechende Bescheide mit Platzhalter für Ergebnis-Etiketten zu drucken. Die Funktionalität kann eigenständig aktiviert werden, bitte überprüfen Sie jedoch selbstständig geltende Vorgaben, ob Sie zur Abrechnung berechtigt sind. Weitere Informationen...

25.11.2021 Reine PCR-Tests

Es besteht nun die Möglichkeit, in schnelltest.click auch PCR-Tests zu erfassen, d.h. auch Tests für Selbstzahler oder nach TestV anspruchsberechtigte, ohne dass ein positiver Schnelltest vorliegt. Weitere Informationen...

Bitte beachten Sie, dass sich das Verhalten der bestehenden PCR-Schaltfläche geändert hat: Statt wie bisher den Test als positiv mit PCR zu markieren, wird dieser als positiv gesetzt. Es öffnet sich dabei ein Dialog zum Anlegen eines PCR-Tests, welcher die Daten des Schnelltests übernimmt, allerdings handelt es sich dann aus Sicht der Testsitzung um einen separaten Test. Auch steht die Schaltfläche nun nach Ergebnisbestätigung weiter zur Verfügung.

10.11.2021 Privilegierter Modus

Es besteht nun die Möglichkeit, sensible Operationen, wie den Datenexport oder die Modifikation von Stammdaten an ein zusätzliches Berechtigungspasswort zu knüpfen. Weitere Informationen...

22.10.2021 Neue Einstellungen für Selbstzahler

Es besteht nun die Möglichkeit, Kartenzahlung als Voreinstellung für Selbstzahler zu wählen. Darüber hinaus kann nun ein Umsatzsteuersatz für Quittungsdrucke festgelegt werden. Weitere Informationen...

14.10.2021 Individuelle Selbstzahler-Beträge

Es können nun sitzungs- und testspezifisch die Beträge für Selbstzahler angepasst werden, sofern diese Funktionalität in den Organisationseinstellungen aktiviert ist. Weitere Informationen...

13.10.2021 - Aktualisierte Einverständniserklärung

Die Einverständniserklärung reflektiert nun auch den Inhalt der neuen Testverordnung, wobei die Aktualisierung automatisch erfolgt. Ferner besteht nun die Möglichkeit, statt der vier vorgegebenen Gründe zum manuellen Ankreuzen den für den Test angegebenen Testgrund mit vollem Namen auszugeben durch Setzen einer entsprechenden Organisationseinstellung. Weitere Informationen...

08.10.2021 - Erfassung von Testgründen

Mit dem Inkrafttreten der neuen Coronavirus-Testverordnung am 11.10.2021 besteht kein allgemeiner Anspruch auf kostenlose Schnelltests mehr, stattdessen wird die Kostenübernahme nur noch bei Begründung gewährt. Aus diesem Grund ist nun bei Bürgertestungen die Angabe des Grundes zwingend erforderlich, sofern diese nicht als Selbstzahler markiert wurden. Weitere Informationen...

23.09.2021 - EU-Zertifikate für Genesung und Booster-Impfungen

Sofern Sie zur Ausstellung von Nachweisen mittels schnelltest.click berechtigt sind, besteht nun auch die Möglichkeit, für Genesene oder Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben, EU-Digital-Covid-Certificates (DCC) auszustellen. Ferner können nunmehr auch Zertifikate ausgestellt werden, die nach Genesung bereits nach einer Impfung den vollständigen Impfschutz bescheinigen.

Weitere Informationen zu Boostern...

Weitere Informationen zu EU-Zertifikaten...

03.08.2021 - Einseitige Einverständniserklärung

Es besteht nun die Möglichkeit, statt der zweiseitigen eine komprimierte Version der Einverständniserklärung zu verwenden, um den Papierverbrauch zu reduzieren. Die entsprechende Option befindet sich unter derjenigen zur globalen Aktivierung des Erklärungsdrucks in den Organisationseinstellungen. Weitere Informationen...

21.07.2021 - Überwachte Tests zur Eigenanwendung

Nach § 12 Absatz 2 TestV besteht die Möglichkeit, als Teststelle auch überwachte Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung anzubieten, welche jedoch anderweitig abgerechnet werden müssen. Diese Funktionalität wurde nun umgesetzt, wobei die Unterscheidung nach dem für eine Testsitzung verwendeten Produkt stattfindet. Weitere Informationen...

08.07.2021 - Einverständniserklärung drucken

Die Einverständniserklärung des Bürgers zur Durchführung des Tests kann jetzt direkt aus der Testsitzung gedruckt werden. Die entsprechende Funktion muss dafür zunächst in den Organisationseinstellungen aktiviert werden. Sollten Sie bereits den Laufzettel-Druck verwenden, wird die Einverständniserklärung mit diesem zusammen ausgedruckt. Andernfalls erscheint ein weiterer Button, über den die Einverständniserklärung separat gedruckt werden kann. Weitere Informationen...

05.07.2021 - Erweiterter Export und BfArM-ID

Die ab dem 01.07.2021 gültige Coronavirus-Testverordnung verlangt nun die Angabe der BfArM-ID pro durchgeführtem Test zur Leistungsdokumentation. Weiterhin müssen nun auch personenbezogene Daten des Getesteten, etwa der Name und die Anschrift ausgewiesen werden.

schnelltest.click hat den bestehenden Datenexport um die benötigten Angaben erweitert. Testorganisationen sind jedoch weiterhin selbst für die Aufbewahrung sowie das Erfassen der Unterschrift der getesteten Person (TestV § 7 Absatz 5 Nummer 8) verantwortlich.

Die BfArM-ID muss darüber hinaus separat in der Produktverwaltung gepflegt werden, wobei sich diese auch auf bereits stattgefundene Tests in einem erneuten Export auswirkt. Weitere Informationen...

25.06.2021 - Produktkonfiguration und Digital-Covid-Certificate über Cornoa-Warn-App

Über die Corona-Warn-App (CWA) kann der Getestete sein Testergebnis jetzt auch als EU-kompatibles Digital-Covid-Certificate (DCC) anfordern. Prinzipiell ändert sich dafür am Testablauf nichts, da die Funktion allein durch den Bürger über die CWA abrufbar ist. Eine Vorraussetzung ist allerdings, das Tests nur mit durch das Paul-Ehrlich-Institut freigegebenen Produkten durchgeführt werden. Dazu haben wir die Produktkonfiguration angepasst und stellen eine Auswahl mit den entsprechenden Tests bereit.

Um die Anbindung an die CWA weiterhin nutzen zu können müssen Sie daher ein neues Produkt mit einem Wert aus dieser Liste anlegen und dieses in Ihrer Testsitzung verwenden. Sollte das aktuell gewählte Produkt nicht kompatibel sein, erhalten Sie eine entsprechende Warnung. Weitere Informationen...

03.06.2021 - Abrufcode anzeigen ohne Laufzettel

Sollte ein Bürger Probleme mit dem Online-Abruf seines Testergebnisses haben, weil zum Beispiel die E-Mail nicht zugestellt werden konnte, besteht jetzt die Möglichkeit den Abrufcode noch einmal anzuzeigen. Der entsprechende Button befindet sich auf der rechten Seite der Testliste. Weitere Informationen...

20.05.2021 - Anpassungen am KV-Export

Die KV-Exportfunktion wurde so angepasst, dass zunächst ein Vorschlag für die abzurechnenden Werte erstellt wird. Sie können diese dann an ihre tatsächlichen Kosten anpassen und die CSV-Datei generieren. Weitere Informationen...

20.05.2021 - Mitarbeiter pseudonymisiert auf Testprotokoll

Zum Schutz der Identität Ihrer Mitarbeiter können jetzt auf Wunsch auch Pseudonyme auf das Testprotokoll gedruckt werden. Weitere Informationen...

17.05.2021 - Corona-Warn-App

Testergebnisse können jetzt auch an die Corona-Warn-App übermittelt werden. Zur Freischaltung dieser Funktion wenden Sie sich bitte an die Stelle über die Sie ihre Zugangsdaten erhalten hatten. Weitere Informationen...

28.04.2021 - Kontaktdaten auf Ergebnisbescheiden

Die Kontaktdaten des Testzentrums können nun optional auf den Ergebnisbescheiden mit ausgegeben werden. Pflegen Sie hierzu die entsprechenden Felder in den Organisationsstammdaten und aktivieren Sie die Option "Kontaktdaten drucken" Die Adresse wird ausgegeben, wenn sie vollständig ausgefüllt ist. Beachten Sie bitte weiterhin, dass länderspezifische Vorlagen z.T. aus Platzgründen diese Option ignorieren. Weitere Informationen...

27.04.2021 - Test für Beschäftigte und Einreisende

Um in einer laufenden Bürgertest-Sitzung Beschäftigte (im Auftrag deren Arbeitgeber) oder Einreisende (Pendler) erfassen zu können, kann in der Erfassungsmaske jetzt die Testart entsprechend eingestellt werden (Beschäftigtentest bzw. Einreisetest). Diese Tests werden dann auch nicht für den KV-Export mit gezählt. Weitere Informationen...

26.04.2021 - QR-Code optional

Sollten Sie den QR-Code nicht bei jedem Ausdruck des Laufzettels mit drucken wollen, sondern nur bei Bedarf, so kann dies jetzt über die entsprechende Organisationseinstellung konfiguriert werden. Weitere Informationen...

26.04.2021 - Telefonnummer erforderlich

In den Organisationseinstellungen kann die Telefonnummer jetzt als Pflichtfeld gesetzt werden. Dies ist empfehlenswert wenn die getesteten Personen nicht bis zum Abschluss des Tests in der Einrichtung warten wollen. Weitere Informationen...

16.04.2021 - Aktionen beim Test-Abschluss

Sie können jetzt in den Organisationseinstellungen konfigurieren welche Aktionen beim Abschluss eines Test möglich und erforderlich sind. Die Optionen erlauben es das Testergebnis auch ohne Druck zu speichern. Weitere Informationen...

16.04.2021 - E-Mail-Versand für Bürgertests

Auch beim Bürgertest kann jetzt eine E-Mail-Adresse für die getestete Person hinterlegt werden. Der Abrufcode für das Online-Testergebnis wird dann zusätzlich andiese E-Mail-Adresse versendet.

08.04.2021 - Changelog

In Zukunft werden Sie auf dieser Seite und automatisch beim Anmelden in der Anwendung über neue FUnktionen informiert.

08.04.2021 - Statistiken

Für jede Testeinrichtung stehen jetzt einfache Statistiken zum Besucheraufkommen und zur Anzahl der durchgeführten Tests bereit. Weitere Informationen...

08.04.2021 - Timer in Testliste

Sie können jetzt einen Timer für die Wartezeit der Tests über diTestliste starten. Diese Funktion muss zuvor über die Einstellungen aktiviert werden. Weitere Informationen...

08.04.2021 - PLZ basierend auf Länderauswahl

Für bestimmte Länder wird jetzt das korrekte Format der PLZ geprüft. Derzeit Österreich und Tschechien.

08.04.2021 - KV-Exporte

Die KV-Exportfunktion wurde um weitere Varianten erweitert. Weitere Informationen...

08.04.2021 - E-Mail-Versand für Firmentests

Bei Testungen für Unternehmen / Schulen und im Auftrag Dritter kann jetzt zusätzlich die E-Mail-Adresse der getesteten Person mit erfasst werden. Die Person wird nach Abschluss des Tests per E-Mail über das Testergebnis informiert. Weitere Informationen...